Hier erfahren Sie mehr über die Personen in der Rechtsanwaltsgemeinschaft Köhler & Wichmann

 

Rechtsanwalt Jens KöhlerRechtsanwalt Jens Köhler, geboren am 24.05.1979 in Oberhausen, absolvierte nach seinem bestandenem Abitur (1998) das Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf (2000-2005).

Er legte die erste juristische Staatsprüfung im Juni 2006 vor dem Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

Sein Referendariat absolvierte er bei dem Landgericht Duisburg (Oberlandesgericht Düsseldorf) von 2006 bis 2008.

Die zweite juristische Staatsprüfung wurde so dann erfolgreich im Dezember 2008 abgelegt.

Zudem hat Herr Rechtsanwalt Köhler den 49. Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht bei der Deutschen Anwalt Akademie in Düsseldorf erfolgreich absolviert.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen auf den Gebieten des

Verkehrsrechts, insbesondere

  • im Bereich Sachschäden
  • im Bereich Personenschäden
  • im Bereich Autokauf und KFZ-Leasing
  • im Bereich Verkehrsverwaltungsrecht
  • im Bereich Verkehrsstrafrecht
  • im Bereich Ordungswidrigkeitenrecht

Mietrechts, insbesondere

  • Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Überprüfung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen

Familienrechts, insbesondere

  • im Bereich Scheidung
  • im Bereich Trennung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Strafrechts

  • Rechtsanwalt Thomas WichmannStudium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig Universität Gießen und der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf
  • 1. juristisches Staatsexamen: 2005
  • Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Jurist (Dipl. jur.)“ durch den Dekan der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf
  • Referendariat beim Landgericht Wuppertal
  • 2. juristisches Staatsexamen: 2007
  • Zulassung als Rechtsanwalt: 2007
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2013
  • erfolgreich absolvierter Fachanwaltslehrgang "Strafrecht" 2012
  • Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch